Stand: 01. Januar 2022
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit Seisenberger Marketing geschlossenen Verträge über Dienstleistungen im Bereich Web Design und Onlinemarketing.
1.2. Die AGB sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen Seisenberger Marketing und dem Auftraggeber einzig maßgebend, soweit nicht im Auftragsformular oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.
1.3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten insbesondere auch dann, wenn Seisenberger Marketing in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt und/ oder den abweichenden AGB des Auftraggebers zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt mit der Annahme eines Angebotes zustande. Seisenberger Marketing ist an ein Angebot, das Sie einem Kunden unterbreitet, vier Wochen gebunden, sofern nicht im Angebot etwas anderes festgelegt ist.
2.2. Ein Angebot von Seisenberger Marketing wird von einem Kunden bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch
- schriftliche (z.B. per Brief, Kommunikationsapps wie WhatsApp oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung.
- konkludente Handlungen (z.B. durch die Bereitstellung von Informationen, die Seisenberger Marketing für die Ausführung eines Auftrages benötigt: wie z.B. Logo, Bildmaterial, CI/CD Unterlagen, sowie Einladung oder Annahme zu den Social-Media-Kanälen als Werbetreibende).
- Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen.
3. Angebotsbeschreibung
3.1. 90 Tage-Analyse: Analyse und Auswertung der aktuellen Onlinepräsenz innerhalb 90 Tagen als Grundlage der Marketingmaßnahmen.
3.2. Einrichtung und Management von Social Media Kanälen: Beginn ab Auftragsbestätigung. Einrichtung von 2–10 Kanälen. Für das Starter Paket werden i.d.R. ein Facebook und ein Instagram-Account erstellt. Graphische Rahmengestaltung des Accounts, Eintrag von Basisinformationen und Verlinkung in Absprache mit dem Auftraggeber.
3.3. Konzeption und Veröffentlichung von Posts: Beginn ab Auftragsbestätigung. Vorbereitung der Posts gem. Auswertung, inhaltliche Gestaltung in Absprache mit dem Auftragnehmer, Veröffentlichung auf den Kanälen mit zeitoptimiertem Posting.
3.4. SEO der Social Media Kanäle: Beginn ab Auftragsbestätigung. Auswahl und Platzierung von Keywords und Hashtags gem. Auswertung in Absprache mit dem Auftraggeber.
3.5. SEO der Website: Beginn ab Auftragsbestätigung. Auswahl und Platzierung von Seitentitel, Seitenbeschreibung und Keywords gem. Analyse und Auswertung in Absprache mit dem Auftraggeber.
3.6. Planung und Durchführung von Marketing Ads: Beginn Auftragsbestätigung. 0-99+ Marketing Ads/Monat je nach Paket. Gestaltung der Ads und Anzeigenschaltung auf den jeweiligen Kanälen in Absprache mit dem Auftraggeber und abhängig von dem Budget für Kosten von Drittanbietern.
3.7. Suchmaschinenanzeigen: Beginn ab Auftragsbestätigung. 0-99+ Suchmaschinenanzeigen je nach Paket. Gestaltung der Ads und Anzeigenschaltung auf 0-3 Suchmaschinenplattformen in Absprache mit dem Auftraggeber und abhängig von dem Budget für Kosten von Drittanbietern.3.8. E-Mail-Marketing: Beginn ab Auftragsbestätigung. 0-5 Aktionen/ Monat. Erstellen von Marketing-Listen, Newsletter, Triggermails und E-Mail-Kampagnen in Absprache mit dem Auftraggeber und abhängig von dem Budget für Kosten von Drittanbietern.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1. Seisenberger Marketing erstellt die beauftragte Dienstleistung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
4.2. Der Auftraggeber stellt jederzeit die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten und Rechte zur Verfügung, u.a. für bestehende Accounts (Mail, Host, Server, Domain, Webtools, Sales Funnel, Google My Business etc.) die Nutzernamen, Passwörter und PIN. Auf Verlangen des Auftragnehmers benennt er einen zuständigen Ansprechpartner in seinem Unternehmen.
4.3. Gem. Ziff. 3.1.-3.8. vom Auftragnehmer erstellte Entwürfe hat der Auftraggeber umgehend zu prüfen. Etwaige Korrekturwünsche haben binnen 10 Werktagen nach Vorlage der Entwürfe zu erfolgen. Werden in diesem Zeitraum keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers genannt, so gelten die erstellten Inhalte als fehlerfrei.
4.4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, kann der Auftragnehmer unbeschadet der vorstehenden Regelung nach seiner Wahl weiterhin Erfüllung verlangen, ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen und/ oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz verlangen.
4.5. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Rechte, u.a. Urheber-, Marken- und Namensrechte u.a. an eingetragenen Namen, Marken und Logos des Auftraggebers kostenfrei ein.
5. Preise, Aufrechnung, Verzug
5.1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
5.2. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat Seisenberger Marketing unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche jedenfalls auch das Recht, jede Tätigkeit so lange zu stoppen, bis die offene Forderungen vollständig ausgeglichen ist.
5.4. Kann eine Zahlung per Lastschrift, etc. nicht abgebucht werden und wird die Zahlung somit wieder zurück gebucht, entstehen hierbei Gebühren von der Bank und anderen Zahlungsanbietern. Da dies durch den Kunden verursacht wurde, behält Seisenberger Marketing sich das Recht vor, bei der nächsten Abbuchung diese Gebühren auf den Kunden umzulegen.
5.5. Bei Web Design Dienstleistungen werden Kosten Dritter fällig (Domain, Host, Web Design Anbieter, etc.). Diese werden nach Fertigstellung der Dienstleistung auf den Auftraggeber umgelegt.
5.6. Rechnungsstellung des Werbebudgets sofort nach Auftragsbestätigung. Rechnungsstellung der Leistung zum Kampagnenstart oder nach 30 Tagen der Auftragsbestätigung.
6. Gewährleistung
6.1. Der Auftragnehmer stellt sein umfangreiches technisches und strategisches Wissen im Bereich Onlinemarketing und Web Design zur Verfügung und erbringt die zu Ziff. 3.1.-3.8. beschriebenen Dienstleistungen. Mit Ausnahme von der technischen Einrichtung der Social Media Kanäle und dem technischen Versand der Posts und Mails schuldet er ansonsten keinerlei Ergebnis oder Erfolg, insbesondere auch keinerlei Marketingergebnis oder Werbeerfolg.
6.2. Seisenberger Marketing prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Social Media Kanäle, Webseiten, Posts, Mails und sonstigen Werbemittel Rechte Dritter verletzten oder allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der des Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Strafrechts sowie den speziellen Vorschriften für bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel etc.) genügen und nicht gegen behördliche Anordnungen verstoßen, u.a. Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG), § 1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PangV), § 5 Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz und Staatsvertrag (JMStV).
6.3. Der Auftraggeber ist allein für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Online Angebote verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
6.4. Seisenberger Marketing haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Garantie unbeschränkt.
6.5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Seisenberger Marketing im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Seisenberger Marketing bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.6. Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
6.7. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Seisenberger Marketing.
6.8. Ein Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Seisenberger Marketing eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden von Seisenberger Marketing nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
6.9. Der Anspruch auf Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit diese für Seisenberger Marketing unmöglich ist. Unmöglichkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Zulieferer, auf deren Dienst Seisenberger Marketing bei der Leistungserbringung angewiesen ist, die Leistungserbringung ablehnen oder einstellen, ohne dass Seisenberger Marketing dies zu vertreten hätte. Die Rechte des Auftraggebers bestimmen sich für diesen Fall nach dem Gesetz; insbesondere ist der Auftraggeber um sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.10. In Fällen von höherer Gewalt ist Seisenberger Marketing von der Leistungspflicht befreit. Unter höhere Gewalt fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, die für Seisenberger Marketing nicht abwendbar sind. Hierunter zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Störung und Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways Dritter einschließlich den Betreibern der vermarkteten Internetseiten, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog. Proxy-Servern Dritter oder die Verwendung einer zur Darstellung der Inhalte nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des Auftraggebers oder Dritter, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten, Notfallmaßnahmen (z.B. im Rahmen der Virenbekämpfung) sowie rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben.
6.11. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Seisenberger Marketing nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.12. Seisenberger Marketing gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
6.13. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist die ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Eine etwaige Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.
7. Keine Exklusivität
Seisenberger Marketing ist es gestattet, verschiedene Auftraggeber, auch Unternehmen derselben oder vergleichbaren Branchen mit identischen, benachbarten oder ähnlichen Suchbegriffen gleichzeitig zu betreuen. Seisenberger Marketing wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen.
7.2. Seisenberger Marketing schulden auch bei der Schaltung von Werbemitteln auf Webseiten keinen Konkurrenzschutz.
8. Geheimhaltung
Auftragnehmer und Auftraggeber sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen des Vertragspartners geheim zu halten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
9. Wettbewerbsrecht, Rechte Dritter, Freistellung
9.1. Der Auftraggeber stellt Seisenberger Marketing hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße oder Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Social Media Kanäle, Webseiten, Posts, Mails und sonstigen Werbemittel gegenüber Seisenberger Marketing geltend machen.
9.2. Seisenberger Marketing behält sich vor, solche Inhalte oder Aufträge abzulehnen oder zu unterbrechen und nicht für Marketingmaßnahmen oder Optimierung zu verwenden, die selbst offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass die Zielseiten, auf die Werbemittel verweisen, offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen. Seisenberger Marketing führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der auf den Seiten des Auftraggebers oder den Zielseiten gehosteten, enthaltenen und freigegebenen Inhalte durch. Seisenberger Marketing wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung einer beauftragten Dienstleistung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
9.3. Seisenberger Marketing ist berechtigt, die im Namen des Auftraggebers erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen oder sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Seisenberger Marketing von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
9.4. Seisenberger Marketing ist es vorbehalten, die Daten der Auftraggeber zu speichern und zu Marketing Zwecke zu nutzen. Hiervon sind Zugangsdaten wie Passwörter und Benutzernamen ausgeschlossen. Es handelt sich lediglich um Kontaktdaten. Widerruf ist jederzeit möglich.
10. Urheberrechte Seisenberger Marketing
10.1. Seisenberger Marketing stehen alle Rechte, insbesondere die Urheberrechte und Nutzungsrechte, an den von ihr im Rahmen der Tätigkeiten nach Ziff. 3.1.-3.8. erstellten Inhalten, eingerichteten Social Media Kanälen, Websites sowie den angemeldeten Accounts zu, soweit diese nicht vom Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflicht geliefert wurden oder sonst ausdrücklich oder gesetzlich zwingend dem Auftraggeber eingeräumt sind. Ein Recht zur Nutzung der mit der beauftragten Dienstleistung erstellten Accounts und Inhalte besteht für den Auftraggeber über die Vertragslaufzeit hinaus nicht.
10.2. Der Auftraggeber hat außerhalb des Auftrags für Tätigkeiten nach Ziff. 3.2.-3.8. keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Analysen und Auswertungen oder der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die die vorgenannten Informationen abgerufen werden können.
10.3. Meldet Seisenberger Marketing für den Auftraggeber und auf den Namen des Auftraggebers einen Social Media Kanal oder eine Domain an, räumt der Auftraggeber Seisenberger Marketing das Recht ein, diese bei Auftragsbeendigung auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden. Dies gilt für alle Online Marketing Dienstleistungen.
11. Außerordentliche Kündigung
Neben einer ordentlichen Kündigung des Vertrages ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für jede Vertragsseite auch eine außerordentliche (und gegebenenfalls fristlose) Kündigung möglich. Ein wichtiger Grund in diesem Sinn liegt für Seisenberger Marketing unter anderem vor, wenn
11.1. Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,
11.2. der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist,
11.3. ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn mehrfach Lastschriften nicht eingelöst werden konnten,
11.4. der Auftraggeber von Seisenberger Marketing zur Realisierung seiner Ziele unlauteres oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet,
11.5 der Auftraggeber sonst gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht, verstößt,
11.6. Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Suchwörter oder Seiteninhalte angreifen.
12. Referenzen
Seisenberger Marketing ist berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Referenz- und Werbezwecken mit Logo der Auftraggeber zu nutzen. Außerdem ist Seisenberger Marketing berechtigt, Kommentare / Bewertungen auf Social Media Netzwerken und E-Mails jeglicher Art ebenfalls zu Referenz – und Werbezwecken zu nutzen.
13. Haftung für Produkte und Dienstleistungen dritter Anbieter
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14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
14.1. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bestehen nicht.
14.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
14.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Landshut. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.